Wer bezahlte bisher die Maklerprovision?
Wer bezahlte bisher die Maklerprovision?
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes (§§ 656a bis 656d BGB) am 23.12.2020 gab es keine gesetzliche Vorgabe zur Aufteilung in zwei gleichen Teilen der Maklerprovision/Maklercourtage bezüglich der Bezahlung.
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Teilen Niedersachsens war es üblich, dass die Immobilienkäufer die Maklerprovision vollständig zu tragen hatten.
In den anderen Regionen (wie z.B. Baden-Württemberg) sollten sich Käufer und Verkäufer die Provisionen eigentlich teilen. Da es aber hierzu bisher keine gesetzlich festgelegte Regelung gab, wurde sie in der Praxis häufig – besonders in Märkten mit hoher Nachfrage (Ballungsgebiete wie z.B. Freiburg) – umgangen. Auch hier zahlten oft die Käufer die volle Maklerprovision.
Die Kombination aus Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und Notarkosten führte nicht selten zu solch hohen Nebenkosten (bis zu 15 % des Kaufpreises), dass sich einige Käufer deshalb den Kauf einer Immobilie nicht leisten konnten. Schließlich müssen Nebenkosten meist durch Eigenkapital erbracht werden.