Neue Regeln für Energieausweise ab dem 01.05.2021

Eigentümer, die ein Haus aus dem Bestand verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen, müssen unter Umständen ihre Energieausweise erneuern lassen: Ab dem 1.5.2021 gelten neue Regeln für Ausweise, die zehn Jahre oder älter sind.

Ab dem 1.5.2021 gelten neue, verschärfte Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. So muss etwa künftig die Höhe der Treibhausgas (CO2)-Emissionen in den Ausweis aufgenommen werden. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird. Relevant werden die Änderungen für Energieausweise, die 2011 ausgestellt worden sind.

Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen neuen Ausweis. Auch für Gebäude mit Nutzflächen von weniger als 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Hausverwaltung verpflichtet, einen Energieausweis zu beantragen. An den Kosten werden alle Eigentümer beteiligt. Die neuen Regeln gelten nun explizit auch für Makler.

Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1.11.2020 in Kraft getreten ist. Davor galten die Vorschriften für Energieausweise der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die von den Eigentümern noch bis zum 30.4.2021 angewendet werden dürfen, dann endet die Übergangsfrist, die das GEG vorsieht. In Deutschland sind Energieausweise für Neubauten schon seit 2002 Pflicht. Mit der EnEV 2007 wurden erstmals Bestandsgebäude einbezogen.

Energieausweise: Die Neuerungen ab Mai 2021
Das GEG baut beim Energieausweis auf die Vorschriften der EnEV 2014 auf. Es gibt aber auch ein paar neue Regeln, die Eigentümer von Wohnraum künftig beachten müssen.

Die CO2-Emissionen im Energieausweis

Bisher mussten die Treibhausgas-Emissionen nicht im Energieausweis aufgeführt werden. „Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen“, erklärt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.

Wie gehabt wird es grundsätzlich die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis geben. Beide Varianten gelten zehn Jahre. Bei Verbrauchsausweisen sind Eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen.

Verbrauchsausweis: Eigentümer dürfen geeignete Fotos einreichen

Was bislang bei Bedarfsausweisen schon der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen: Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden. Neu ist auch: Die Aussteller der Verbrauchsausweise können die Gebäude weiterhin vor Ort prüfen, es reichen aber für die Bewertung Fotos aus, wenn sie geeignet sind, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.

Stellen Eigentümer Daten für den Energieausweis bereit, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Die Aussteller von Energieausweisen müssen die Informationen sorgfältig prüfen und dürfen sie nur verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.

Makler: Energieausweispflicht und Immobilienanzeige

Die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes einen Energieausweis vorzulegen, gilt in Zukunft auch für Immobilienmakler.

Bußgelder bei Verstößen
Die novellierte EnEV 2014 hatte die Energieausweis-Pflicht bereits verschärft. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben so auch erhalten. Die Veröffentlichungspflicht gilt für Inserate in Zeitungen und auf kostenpflichtigen Internetseiten. In den Annoncen sind folgende Kenndaten aus dem Energieausweis verpflichtend: Das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse, der zur Wärmeversorgung genutzte Energieträger, die Angabe des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs und die Art des Energieausweises.

Legt der Eigentümer einen nach dem 1.5.2014 (EnEV 2014) ausgestellten Energieausweis vor, entfallen die Angaben zum Energiebedarf, zum Energieverbrauch und zum Energieträger. Die seitdem genutzten Effizienzklassen A+ (Effizienzhaus 40) bis H (nicht modernisiert) ersetzen diese Daten im Inserat. Verstöße gegen diese Pflichten werden seit Mai 2015 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet.

Der Energieausweis muss Miet- und Kaufinteressenten bei Besichtigung vorgelegt werden, nicht erst bei der Vertragsverhandlung. Alternativ kann der Ausweis sichtbar ausgehängt werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Eigentümer haben grundsätzlich die Wahl, ob sie einen sogenannten Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis beantragen. Für Neubauten ist seit dem 1.10.2007 der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben; bei Bestandsgebäuden reicht dagegen in vielen Fällen der verbrauchsorientierte Ausweis. Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Ausstellen dürfen das Dokument Gebäudeenergieberater und andere Fachleute (§ 88 des GEG).

Bedarfsausweis: Zum Teil Pflicht für Bestandsgebäude

Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Wurde das Gebäude bereits nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut, reicht wiederum ein Verbrauchsausweis. Wenn Altbauten modernisiert oder erweitert werden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ausnahme: Es handelt sich lediglich um Maßnahmen, bei denen maximal zehn Prozent der Fläche modernisiert wurden.

Verbrauchsausweis: Bei Mehrfamilienhäusern aussagekräftig

Wer für die Bestandsimmobilie nur einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen muss, hat weniger Aufwand. Es wird der Energiebedarf der Immobilie mit den Ausgaben prognostiziert, die in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser angefallen sind. Der energetische Zustand der Bausubstanz wird nicht analysiert.

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben und damit, wie viel CO2 tatsächlich ausgestoßen wurde. „Das Verbrauchsprofil ist für Nachmieter oder Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht immer aussagekräftig“, meint Frank Hettler von Zukunft Altbau, bei Mehrfamilienhäusern sei das anders: „Ein Durchschnitt der Verbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat genügend Aussagekraft.“

Vorteil Bedarfsausweis: Da ist mehr Energieeffizienz drin

Im Bedarfsausweis stehen mehr Informationen. Er zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. „Steht die Effizienzampel auf dem Ausweis auf Grün, können Eigentümer beim Verkauf besser für ihr effizientes Haus werben“, so Hettler. Immobilien mit einem Label im grünen Bereich verursachen rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als schlecht gedämmte Gebäude. Bei einer Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfläche sind das jährlich zirka 1.500 Euro. Für Käufer oder Mieter sind laut Hettler diese Häuser attraktiver als solche, die hohe Betriebskosten verursachen.

Zukunft Altbau: Energieausweis mit Energieberatung koppeln
„Leuchtet auf dem Label die Farbe Rot, sollte der Bedarfsausweis der Einstieg in eine mit bis zu 80 Prozent geförderte Gebäudeenergieberatung sein“, rät Hettler.

Eigentümer haftet für Fehler im Energieausweis

Die Kosten des Bedarfsausweises sind für die Eigentümer zunächst höher, weil eine Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann nötig wird. In der Regel fällt nach Angaben von Zukunft Altbau ein niedriger dreistelliger Betrag an.

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber hat Fallen: Im Netz gibt es Ausweise für weniger als 50 Euro, „die allerdings häufig ihr Papier nicht wert sind“, sagt Hettler. Die Anbieter senden den Ausweis mit den ungeprüften Angaben per E-Mail zu, die Fehlerhäufigkeit sei hoch. Das kann auch juristisch heikel werden: für die Fehler haftet rechtlich der Auftraggeber, also meist der Eigentümer, der den Energieausweis dort hat ausstellen lassen.

Zukunft Altbau empfiehlt, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert und kostet Hettler zufolge „am Ende wenige hundert Euro“. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

  28. März 2021
  Kategorie: Recht & Gesetz