Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV-Anschluss ab 01.07.2024
Ab dem 1.7.2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss endgültig nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen (Nebenkostenprivileg) – das ist vor allem ein Thema in Mehrfamilienhäusern. Was ist zu beachten? Bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamem Kabelanschluss dürfen Vermieter die monatlichen Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen – mit dem sogenannten Nebenkostenprivileg ist am 1.7.2024 Schluss. Hauseigentümer hatten ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrags bis Ende Juni 2024. Zu diesem Stichtag endet dann gesetzliche Übergangsfrist für die Umlagefähigkeit. Mieter können künftig wählen und einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder ganz verzichten und auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen.
Quelle: Haufe